Aufgrund der bereits Mitte September festzustellenden Einwanderung der Süßwasserfischarten in den Hafen Stralsund und den unteren Ryck bei Greifswald hat die obere Fischereibehörde
geändert und die zeitliche Geltung der Einschränkungen des Fischfanges auf den Zeitraum vom 12. Oktober bis einschließlich 10. März des Folgejahres festgelegt.
Die Veröffentlichung der Änderungen wird am 5. Oktober 2020 im Amtlichen Anzeiger Nr. 42 (Anlage zum Amtsblatt M-V) bekannt gegeben.
https://www.lallf.de/fischerei/aktuelles/