Auszug aus der Satzung:
§ 4 Mitgliedschaft:
........ dem VRSF 1949 e.V kann jede natürliche Person gemäß § 2 der Satzung als Mitglied angehören.
Die Mitgliedschaft ist schriftlich unter Anerkennung der Satzung zu beantragen. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Im Falle einer Ablehnung kann eine Beschwerde an die Mitgliederversammlung durch den Antragsteller gerichtet werden.
Dieser entscheidet endgültig über den Antrag.
Bei Aufnahme Minderjähriger bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Satzung Verein Riemser Sportfischer 1949.e.V (pdf 1846.2 KB)
Jahresplan 2025.pdf (140.9 KB)
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